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Deutsch Drathaar bei der Arbeit -


Das Jagdhundewesen

Der zur Jagd brauchbare Hund muß aufgrund seines Wesens, seiner Sinnesleistungen und seiner körperlichen Verfassung in der Lage sein, die ihm gestellten Aufgabe während des Jagdbetriebes zu erfüllen. Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitsfreude und Führigkeit, sowie Härte beim jagdlichem Einsatz sollen das Jagdhund Wesen kennzeichnen und Voraussetzung für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit sein.
Grundsätze

Eine waidgerechte Jagd ist nur denkbar unter Einsatz von brauchbaren Jagdhunden.

Die Anforderungen des heutigen Jagdbetriebs in Hessen setzen die Maßstäbe zur Klärung der Frage, was denn ein brauchbarer Jagdhund ist. Die Jägerschaft überprüft stets von Neuem, ob sich die Anforderungskriterien wandeln und definiert danach die Inhalte der zur Feststellung der jagdlichen Brauchbarkeit nötigen Prüfungsinhalte.

Derzeit ist in Hessen ein Jagdhund brauchbar, der den Anforderungskriterien der nachstehend aufgeführten Brauchbarkeitsprüfung oder vom Inhalt her vergleichbaren Prüfungen entspricht.

Die Leistungszucht von Jagdhunden – ausgerichtet auf eine strenge Zuchtauslese im Jagdeinsatz – ist an den Fürstenhöfen in Deutschland über viele hundert Jahre betrieben worden.

1879 schlossen sich Jagdhundefreunde mit dem Ziel der Förderung der Zucht von Jagdhunden in Hannover zusammen. Sie führten Begriffe der Ethik in die Jagd ein, stellten Gedanken des Tierschutzes anderen Überlegungen voran und prägten den Begriff der Waidgerechtigkeit. Unlösbar damit verbunden verstanden sie darunter vor allem die Jagd mit dem brauchbaren Hund. Stellvertretend für andere sei in diesem Zusammenhang an Diezel, Riesenthal, Oberländer und Hegewald erinnert. Diese Männer bildeten ethisch, kynologisch und organisatorisch die Wurzeln für das Entstehen unseres heutigen Jagdgebrauchshundewesens.

Der 1875 als Vereinigung der Jäger gegründete "Allgemeine Deutsche Jagdschutzverein", unterstützte durch Veröffentlichungen in seinen Publikationen die Gedanken der Jagdkynologen und half, aktiv deren Ziele der Jägerschaft nahezubringen.

In dieser Zeit begann man auch Rassestandards für Jagdhunde zu definieren und nunmehr danach "rein" zu züchten, d. h. nur noch solche Hunde zu paaren, die dem Standard einer Jagdhunderasse entsprachen. Die Leistung im Jagdbetrieb, einheitlich geprüft über ein ständig verfeinertes System, blieb weiterhin Grundlage der Zucht.

Zumindest die deutschen Jagdhunderassen bieten seither infolge der strengen Zuchtauslese ein für den Jagdbetrieb in unseren niedersächsischen Jagdrevieren genetisch fest verankertes Potential an Leistungsbereitschaft und Fähigkeiten. Nicht immer ist dies bei Jagdhunderassen aus dem Ausland so verankert. Ein Jäger aus Hessen erhält mit einem rein gezogenen Jagdhund aus Deutschland (mit Papieren eines dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angeschlossenen Zuchtverbandes) die größtmögliche Gewähr, einen Jagdbegleiter zu bekommen, der alle anfallenden Aufgaben im heimatlichen Jagdbetrieb in optimaler Weise erfüllt.
Jagdgebrauchshundverband (JGHV)

Der Jagdgebrauchshundverband als Dachorganisation für das Jagdhundewesen in Deutschland hat die Aufgabe, die Zuchtvereine der oben aufgeführten Jagdhundrassen zusammenzuschließen und die Prüfung und Zucht für die Beschaffung brauchbarer Jagdhunde zu fördern. Darüber hinaus ist der JGHV verantwortlich für die Aus- und Fortbildung von Verbandsrichtern und für die Förderung des Jagdkynologischen Wissens in der Jägerschaft. Der Jagdgebrauchshundverband führt das Deutsche Gebrauchshund-Stammbuch (DGStB) als Leistungsnachweis für die Jagdhunde und Dokumentation der Verbandsarbeit. Nur Hunde der vom JGHV anerkannten Rassen werden zur Prüfung des Verbandes und zu Brauchbarkeitsprüfungen zugelassen und können die für bestimmte Jagdarten nach dem Niedersächsischem Landesjagdgesetz vorgeschriebene geforderte jagdliche Brauchbarkeit erwerben.

Schäferhunde, Schutz-, Wach- und Begleithunde wie Rhodesian-Ridgeback, Dalmatiner, Airedale Terrier, Border-, Westfalen- und Heideterrier gehören nicht zu den anerkannten Jagdhunderassen und können nicht die gesetzlich geforderte jagdliche Brauchbarkeit erlangen
Ausbildung des Jagdhundes

Einen Hund auszubilden heißt, ihn unter Berücksichtigung seiner Verhaltensbiologie Erfahrungen machen zu lassen, aufgrund derer die für sein spezielles "Berufsbild" wesentlichen Verhaltensweisen gefördert, gelernt werden. Der Ausbilder muß über bestimmte Eigenschaften verfügen und Hilfsmittel zweckgerichtet anwenden.

Der Ausbilder muß Kenntnisse von der Verhaltensbiologie der Hunde haben wie auch von den Ausbildungsmitteln. Er muß Zeit haben, beherrscht, geduldig, konsequent und tierlieb sein.

Das Wissen um die Verhaltungsbiologie umfaßt die Kenntnis der Entwicklungsphasen (Prägungs-, Sozialisierungs-, Rangordnungs-, und Rudelordnungsphase) sowie die Lern- (und Lehr-) prinzipien (klassische/instrumentelle Konditionierung; erfahrungsbedingtes Verhalten, Trieb und Reiz).

Ausbildungsmittel

Persönliche


Stimme, Hände.

Gegenständliche


Pfeifen, Leinen, Halsungen, Apportiergegenstände, (Hölzer, Dummies, Wildatrappen, Wild) Fährtenschuhe, Tupfstöcke, Spritzflaschen

Simulation


Reizangel, Schleppen, Kunstfährten.

Arbeiten am Wild


Fuchs (Kunstbau), Hase (Spur), Federwild (Vorstehen), Ente (Wasserarbeit)

Die Praxis der Ausbildung beim zukünftigen Führer beginnt mit der "Übernahme" des Welpen mit ca. 8 Wochen nach der Prägungsphase ("Ausbildung beim Züchter"). Nach einer Eingewöhnung von wenigen Tagen Beginn einer Grundausbildung (Leinenführung, Sitzen, Ablegen), danach Apportierübungen bis zum Bringen von Wild auf Schleppen.

Daneben im Revier Futterschleppen, sodann Schweißarbeit am Riemen. Wecken und Fördern der Wasserfreude, Vertrautmachen mit späterem "Arbeitsfeld", ("Erleben" der Umwelt mit allen Einflüssen in vertrauensvoller Gemeinsamkeit mit dem Führer). Behutsames Vertrautmachen mit Schüssen.

Beachten: Ausbildung in kleinen Schritten und kurzen Ausbildungsphasen; Streß vermeiden; Zeit, Ort und Umfeld immer wechseln, keine Rücksichtnahme auf das Wetter. Gehorsam wird 24 Stunden am Tag verlangt.

Ziel: Im Alter von 7 bis 9 Monaten sollte der Jagdhund bei normaler Veranlagung, richtiger Aufzucht, verhaltensbiologisch einfühlsamer Ausbildung seinen "Beruf" in den Grundzügen beherrschen, damit er behutsam in die Praxis eingeführt werden kann. Das bedeutet: Auf der Jagd steht der Hund im Vordergrund, Streß, Überforderung vermeiden!

Bei Versagen im Einzelfall: Zurückgreifen auf frühere Ausbildungsstadien. Fortentwickeln der Leistungen auf Prüfungen hin.

Beachten: Erlerntes wird u.U. "vergessen", wenn es nicht regelmäßig angewandt wird. Bis ins Alter konsequent bleiben!

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